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Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers:
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH wurde zum 01.07.2015 ermittelt und gilt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2018. Die Grundversorgungspflicht wird im Netzgebiet der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH vom folgenden Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH
Postfach 10 01 38, 91191 Lauf a.d. Pegnitz
Hausanschrift: Sichartstr. 49, 91207 Lauf a.d. Pegnitz
Telefon: 09123/173-0
Telefax: 09123/173-135
Internet: http://www.stwl.lauf.de
E-Mail: info@stwl.lauf.de
Bedingungen Ersatzversorgung:
Nach § 38 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH durchgeführt.