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Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang:
Die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH gewährt jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Stromnetz. Die zurzeit geltenden Musterverträge stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.
Lieferantenrahmenvertrag:
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte.
Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.
Anlage a - Preisblatt
Anlage b - Kontaktdatenblatt
Anlage c - EDI-Vereinbarung
Anlage d - Sperrauftrag
Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Entsperrung.pdf
Anschlussnutzungsvertrag:
Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Anschlusses, insbesondere die Technik und den Betrieb der Anlage, Messung und Ablesung der Zähleinrichtung und die Zutrittsrechte durch den Netzbetreiber. Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber abgeschlossen und findet nur bei sog. All-Inclusive-Versorgung (Strompreis inkl. Netzentgelte) bei Anschlussnutzern, die nicht Kraft Gesetzes der NAV zugeordnet sind, Anwendung.
Anschlussnutzungsvertrag.pdfAnlage 1: Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.pdf
Netznutzungsvertrag:
Dieser Vertrag regelt die entgeltliche Nutzung des Netzes durch den Kunden. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er mit seinem Lieferanten einen reinen Stromliefervertrag geschlossen hat. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netznutzer und Netzbetreiber abgeschlossen.
Netznutzungsvertrag.pdfAnlage a - Preisblatt
Anlage b - Kontaktdatenblatt
Anlage c - EDI-Vereinbarung
Anlage d - Sperrauftrag
Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Netzentgelte:
Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die Netzentgelte sind sorgfältig nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Behördenmitteilungen ermittelt. Soweit sich aus einer späternen behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze oder einem geänderten Ordnungsrahmen eine andere Erlösobergrenze für das aktuelle Jahr ergeben sollte, und soweit dies nicht ohne Nachteil für den Netzbetreiber auf anderem Wege zukünftig erlöswirksam berücksichtigt werden kann, behält sich der Netzbetreiber vor, entsprechende Anpassungen (ggf. rückwirkend) vorzunehmen.
Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche die betriebenen Netze des Netzbetreibers Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH nutzen.
Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden zusammen mit der Konzessionsabgabe und den gesetzlichen Umlagen die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung.
Gemäß § 27 Abs. 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die StWL Städtische Werke Lauf a. d. Pegnitz GmbH verpflichtet, die Entgelte auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Preisblätter:
Aktuelle Netzentgelte Strom für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016:
Zusammensetzung der Netzentgelte
Die Preise für die Berechnung des Netznutzungsentgeltes beinhalten folgende Komponenten:
- Netzinfrastruktur: Hier handelt es sich um Kosten für die Vorhaltung und die Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und sonstigen Betriebsmitteln zur Elektroenergieversorgung.
- Systemdienstleistungen: Diese umfassen den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Gesamtsystems der Netze, dazu gehören beispielsweise die Frequenz- und Spannungshaltung sowie die Betriebsführung.
- Elektrische Übertragungsverluste: Elektrische Übertragungsverluste sind die beim Transport von elektrischer Energie entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Netzkunden.
Preisblätter Vorjahre
StWL-Preisblatt-01.01.2015.pdfStWL-Preisblatt-01.01.2014.pdf
StWL-Preisblatt-01.01.2013.pdf
Hochlastzeitfenster:
2016.pdf2015.pdf
2014.pdf